Bestattungsarten
Feuerbestattung.
Die Feuerbestattung ist heute – als Alternative zur klassischen Beerdigung mit Sarg – eine häufig gewählte Bestattungsform. Dabei wird der Verstorbene in einem Sarg in ein Krematorium überführt und dort eingeäschert. Die Einäscherung erfolgt immer mit Sarg. Dieser ist für den Transport, die Hygiene und den technischen Ablauf im Krematorium erforderlich.
Formalitäten vor der Einäscherung
Vor der Einäscherung müssen alle notwendigen Formalitäten erledigt sein. Dazu gehören die ärztliche Todesbescheinigung, die Freigabe durch die zuständigen Stellen und je nach Situation weitere Dokumente. Bei einem natürlichen Tod findet vor der Feuerbestattung in Baden-Württemberg üblicherweise eine zweite Leichenschau statt. Bestehen Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, werden die zuständigen Behörden eingebunden.
Ablauf im Krematorium
Jeder Verstorbene wird einzeln eingeäschert. Der gesamte Vorgang wird dokumentiert. Dadurch ist die eindeutige Zuordnung der Asche jederzeit sichergestellt. Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Aschenkapsel gefüllt. Diese wird versiegelt und mit den erforderlichen Angaben gekennzeichnet, zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, Einäscherungsdatum, Krematorium und Kremationsnummer.
Nicht brennbare medizinische Bestandteile, etwa künstliche Gelenke oder chirurgische Metalle, werden nach der Einäscherung getrennt behandelt. Die Asche selbst bleibt eindeutig dem Verstorbenen zugeordnet.
Überführung der Urne
Anschließend wird die Urne an den vorgesehenen Bestattungsort überführt. Meist übernehmen wir als Bestattungsunternehmen diese Rückführung. Für die Beisetzung wird in der Regel eine Urnenanforderung oder Bestätigung des Friedhofsträgers benötigt, damit klar ist, dass ein Grabplatz zur Verfügung steht.
Formen der Urnenbeisetzung
Die Urne kann auf verschiedene Weise beigesetzt werden. Möglich sind je nach Friedhof und örtlicher Satzung in Baden-Württemberg zum Beispiel:
- Urnengrab auf dem Friedhof Wehr oder Öflingen
- Baumgrab im Ruhewald Pfaffengrund
- andere dafür zugelassene Bestattungsformen
Hinweis Baden-Württemberg: Die Aufbewahrung der Asche zuhause sowie das Verstreuen auf Wiesen oder privaten Flächen sind nicht zulässig. Wir beraten Sie gerne im Einzelfall zur rechtlichen Lage.
Begleitung und Beratung
Jede Familie hat andere Wünsche, Fragen und Vorstellungen. Wir begleiten Sie durch die notwendigen Schritte, erklären die Unterschiede der Bestattungsarten und helfen bei allen organisatorischen Entscheidungen.
- Auswahl der Bestattungsart
- Klärung der Grabart
- Abstimmung mit Friedhof, Krematorium und Behörden
- Auswahl von Sarg und/oder Urne (mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten – das Sortiment unterliegt fortlaufenden Anpassungen)
- Wir helfen beim Ablauf der Beisetzung
- Gestaltung eines würdevollen Abschieds
- Begleitung bei Formalitäten und Dokumenten
Sie wünschen eine Beratung zur Feuerbestattung? Rufen Sie uns an – wir nehmen uns Zeit.
07762 707 150← Zurück zu den Bestattungsarten · Urnenauswahl & Beisetzungsformen →