Ablauf – Schritt für Schritt
- Arzt oder Notdienst verständigen. Die Leichenschau muss durch einen Arzt erfolgen. Tritt der Tod in einer Klinik oder im Pflegeheim ein, übernimmt das dortige Personal diesen Schritt.
- Todesbescheinigung ausstellen lassen. Das Dokument wird vom Arzt ausgefüllt und ist die Grundlage für alle weiteren Formalitäten.
- Wehra Bestattungen anrufen. Unter 07762 707 150 sind wir rund um die Uhr erreichbar. Wir erläutern das weitere Vorgehen – ob für eine Beerdigung in Wehr, Öflingen oder anderswo – und übernehmen die Abholung.
- Unterlagen bereitlegen. Die wichtigsten Dokumente finden Sie in der Liste unten. Bringen Sie die Papiere zum ersten Gespräch mit – wir besprechen alles in Ruhe.
- Wünsche besprechen. Bestattungsart, Trauerfeier, Musik, Blumenschmuck und Anzeige – wir klären gemeinsam, was zur Familie passt.
Benötigte Unterlagen des/der Verstorbenen
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Ledig: Geburtsurkunde
- Verheiratet: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Verwitwet: Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch und Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners
- Geschieden: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Todesbescheinigung des Arztes
- Rentennummer oder Rentenausweis
- Krankenversicherungsunterlagen
- Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
- Graburkunde oder Nutzungsrecht, sofern vorhanden
Bei Sterbefällen im Ausland oder außerhalb Baden-Württembergs klären wir gemeinsam die Überführung und gegebenenfalls den Leichenpass. Bei ausländischen Urkunden sind mehrsprachige internationale Urkunden oder amtlich beglaubigte Übersetzungen erforderlich.
Auf Wunsch melden wir für Sie
Im Auftrag der Angehörigen übernehmen wir die Benachrichtigung der wichtigsten Stellen – damit Sie sich nicht um Anrufe und Schreiben kümmern müssen:
- Gesetzliche Rentenversicherung – wir benötigen die Rentennummer oder einen Rentenbescheid der verstorbenen Person. Bei Schweizer Rente (AHV) bitte ebenfalls die AHV-Nummer oder den Rentenausweis bereithalten.
- Gesetzliche Krankenkasse – die Versichertenkarte ist nicht erforderlich; der Name der Krankenkasse genügt.
Bitte melden Sie einen Sterbefall nicht über das Kontaktformular oder per E-Mail. Rufen Sie uns direkt an – wir sind Tag und Nacht erreichbar.